Wie EFA, ePA, KHZG und Co. der digitalen Rückständigkeit im Gesundheitswesen entgegentreten

Hinter der Abkürzung EFA kann sich die École française d’Athènes verbergen, hinter ePA das Europäische Patentamt. Und wofür steht KHZG?

Wir klären über die Bedeutung dieser Abkürzungen im Kontext der Digitalisierung des Gesundheitswesens auf.

Die Elektronische Fallakte (EFA)

Die elektronische Fallakte wurde vom Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschaffen.

Sie bietet den involvierten Ärzt:innen und Leistungserbringen eine strukturierte Sicht auf alle relevanten Dokumente einer Patientin oder eines Patienten - von Arztbrief, Befund und OP-Bericht bis zum Röntgenbild. Nicht als Dokumentensammlung, sondern als strukturiertes Inhaltsverzeichnis, das alle zu dem Fall verfügbaren Dokumente auflistet.

Patientinnendaten werden dabei fallbezogen und dezentral gespeichert, sichere Datenwege werden genutzt: EFA-Schnittstellen in IT-Systemen von Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegediensten u.ä. unterstützen den reibungslosen Informationsfluss im Behandlungsprozess - unabhängig von der Art und dem Format der verwendeten medizinischen Dokumente.

Die Elektronische Patientenakte (ePA)

Die Elektronische Patientenakte ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und Telematikinfrastruktur.

Sie ist dabei als lebenslange Patientenakte gedacht, die alle in Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patient:innendaten digital zusammenträgt: Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz - sicher und auf einen Blick an einem Ort gespeichert. Diese so erreichte bessere Verfügbarkeit der Daten wird zukünftig die persönliche medizinische Behandlung verbessern.

Dabei behalten die Versicherten die volle Hoheit über ihre Daten, denn diese entscheiden, welche Dokumente sie wem zur Einsicht freigeben. Ab 2022 können übrigens, neben gesetzlich Versicherten, auch Privatversicherte die Vorteile einer ePA nutzen.

Mit Start der nächsten Ausbaustufe (ePA 2.0) werden weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet, etwa Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, der Öffentliche Gesundheitsdienst, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sowie Reha-Kliniken.

Ab 2023 wird es mit der dritten Ausbaustufe (ePA 3.0) zudem ganz einfach, direkt mit Ärztinnen und Ärzten in Kontakt zu treten - etwa mit einem integrierten Messenger.

Die ePA und ihr zukünftiger Ausbau ist ohne Zweifel ein zentraler Bestandteil des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das Krankenhauszukunftsgesetz verschafft den Krankenhäusern ein digitales Update. Auch mit dem Ziel, Auswirkungen wie jenen der Corona-Pandemie künftig wirksamer begegnen zu können.

Konkret wurde das KHZG beschlossen, um den Weg freizumachen für eine moderne, digitale Versorgungsstruktur deutscher Krankenhäuer, z. B. durch die Schaffung von Patientenportalen oder durch Investitionen in IT-Sicherheit, digitales Aufnahmemanagement und die Modernisierung der Notaufnahme.

Das KHZG schließt damit den Bedarf im Sinne des Patienten und konzentriert sich dabei auf die klinischen Kernprozesse ‒ von der Notaufnahme über die Pflege- und Behandlungsleistungen bis hin zum Entlassmanagement und die digitale Nachsorge zu Hause.

Seit dem 1. Januar 2021 werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) solche Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 4,3 Milliarden gefördert. Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten, 15% der Fördermittel müssen dabei für die Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt werden.

Einen Überblick über alle 11 Fördertatbestände finden Sie z. B.  hier.

Ausblick

Und was bedeutet die Digitalisierung im Gesundheitswesen bzw. für die Kliniken nun für Sie? Ihre Krankenhausexpert:innen im dreistrom.land beraten Sie gerne.

Als erfahrene Beratier:innen mit Zertifizierung, u.a. für den Krankenhauszukunftsfonds, sind wir seit Jahren erfolgreich in der Beantragung von Fördermitteln. Sprechen Sie uns an!

 

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Foto des Ansprechpartners bei der dreistrom.land AG Andrea Winkler

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